Produkte & Dienstleistungen

Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

In einem Eingangsverfahren, das maximal 3 Monate umfasst, überprüfen wir, ob die Werkstatt für den Menschen mit Behinderung die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist.

Im Berufsbildungsbereich wird die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten so weit wie möglich entwickelt, verbessert oder wieder hergestellt. Außerdem wird festgestellt, in welchem Produktions- oder Dienstleistungsbereich jemand gegebenenfalls beschäftigt werden kann. Wir orientieren uns in der Qualifizierung an Berufsbildern und bieten mit den Kammern abgestimmte Qualifizierungsbausteine.

Im 1. Berufsbildungsjahr vermitteln wir den Berufsanfängern Kenntnisse in den Ausbildungsbereichen Handwerk, Technik und Hauswirtschaft.

Im 2. Berufsbildungsjahr werden sie an den verschiedenen Arbeitsplätzen unserer Werkstatt weiterqualifiziert oder absolvieren Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.