Arbeit und Inklusion

Unsere Integrationsberaterin für Teilhabe und Arbeitsassistenz klärt mit Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen gerne Rahmenbedingungen für ein Praktikum oder die dauerhafte Tätigkeit von Werkstattbeschäftigten in Ihrem Betrieb. Wir beraten Sie bei Unklarheiten und Fragen und begleiten unsere Beschäftigten, damit der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Wirklichkeit werden kann.

Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes

Teilnehmer/innen im Berufsbildungsbereich und auch Beschäftigte im Arbeitsbereich unserer Werkstatt können zum gegenseitigen Kennenlernen ein Betriebspraktikum absolvieren. Während des Praktikums werden die Beschäftigten begleitet. Bei Fragen und Problemen von Seiten des Praktikanten oder des Arbeitgebers geben die Ansprechpartner in der Pestalozzi-Werkstatt entsprechend Hilfestellung.

Ausgelagerte Arbeitsplätze

Ein ausgelagerter Arbeitsplatz kann in einem regionalen Betrieb oder einer ortsansässigen Firma eingerichtet werden. Die erforderliche Assistenz erfolgt über unsere Integrationsberaterin. Die Beschäftigung erfolgt weiterhin über die Pestalozzi-Werkstatt.
Der Beschäftigungsvertrag wird entsprechend zwischen der Pestalozzi-Werkstatt und dem Arbeitgeber geschlossen. Es kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen erhalten durch das Budget für Arbeit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt wird. Dies ist eine ganz zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen erhalten mit dem Budget für Arbeit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt.

Vorteile für Unternehmen::

  • Sie erhalten motivierte und zuverlässige Arbeitskräfte.
  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Routinearbeiten entlastet.
  • Bei allen Fragen im Umfeld der Beschäftigung erhalten die Unternehmen kompetente fachliche Begleitung durch unsere Integrationsberaterin
  • Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit, ohne finanzielles Risiko Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen.

Das Budget für Arbeit setzt sich zusammen aus einem Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber von bis zu 75 % des regelmäßig ortsüblich/tariflich gezahlten Arbeitsentgeltes im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für Menschen mit Behinderung und einem finanziellen Ausgleich für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Das Budget beantragen können Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben.