Teilhabe

Jungen Menschen, die in ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind, benötigen unsere besondere Aufmerksamkeit und Begleitung ins Erwachsenenleben.

Unsere Mitarbeiter*innen stehen diesen jungen Menschen in allen Lebenslagen partnerschaftlich zur Seite und unterstützen sie dabei, sich selbstbestimmt, eigenverantwortlich und sozial kompetent zu entwickeln. Dafür bieten wir den jungen Menschen zwei unterschiedliche Betreuungsmodelle innerhalb der Gruppe an.

Wir orientieren uns an Aufträgen, entwickeln gemeinsam s.m.a.r.t.e Ziele, arbeiten lösungs- und zukunftsorientiert. Wir fokussieren auf Stärken und Ressourcen und ermöglichen alternative Sichtweisen.

Rahmenbedingungen

Aufnahmealter: 12 bis 18 Jahre

Geschlecht: männlich, weiblich, divers

Platzzahl:
Eingangsphase: 12 Plätze; je Gruppe 6 Plätze
Stabilisierungsphase: 16 Plätze; je Gruppe 8 Plätze

Standort: Burgwedel

Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII

Eine Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus ist in der Verselbständigungsphase nach § 41 SGB VIII möglich.

In begründeten Einzelfällen kann Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit der Verordnung gem. § 60 SGB XII im Rahmen einer Einzelfallvereinbarung geleistet werden.

Unsere Ziele

Wir entdecken gemeinsam Ressourcen und Fähigkeiten, um die Alltagskompetenzen zu stärken.

Wir fördern unter Beachtung der Selbstbestimmung die Selbstwirksamkeit und die Eigenverantwortung, indem wir die jungen Menschen in ihrer Entscheidungsfindung aktiv unterstützen.

Wir beraten die jungen Menschen in Fragen der Berufswahl und erarbeiten mit ihnen individuelle Zukunfts- und Lebenskonzepte.