
Schulbegleitung
Eine Schulbegleitung ermöglicht jungen Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf die Integration in das Klassensystem. Eine Schulbegleitung unterstützt den jungen Menschen bei der Erweiterung von sozialen Kompetenzen, gibt Hilfestellung bei der Strukturierung des Unterrichtsstoffes und übernimmt bei Bedarf pflegerische Versorgungstätigkeiten (z. B. Blutzucker-Kontrolle, Medikamentenvergabe, Sondierung). Die Begleitung findet sowohl an Regel- als auch an Förderschulen statt.
Dabei legt die Pestalozzi-Stiftung Wert auf eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräften an den Schulen. In einem Hilfeplangespräch wird der konkrete Bedarf des jungen Menschen geklärt und zu erreichende Ziele werden festgelegt.
Schwerpunktmäßig werden junge Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung oder jene, die davon bedroht sind, begleitet.
Mögliche Diagnosen: Entwicklungsstörung (ICD-10 F 80-89), Verhaltens- und emotionale Störung mit Beginn in der Kindheit und Jugend (ICD-10 F90-98), Intelligenzstörung (ICD-10 F70-79), FASD (ICD-10 Q86).
Es werden junge Menschen aus der Region Hannover aufgenommen.
Lebensweltorientierte soziale Arbeit hat das Ziel,
- zu einem gelingenden Alltag mit selbstbestimmter Teilhabe zu führen,
- Lebens- und Alltagskompetenzen zu fördern,
- Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit zu stärken und
- solidarisches und partizipierendes Arbeiten zu fördern.
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird
- bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII durch das Jugendamt und
- bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §112 Abs. 4 SGB IX vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert.
- Nach fachärztlicher Diagnose und Zustimmung der Schule stellen Sie als Eltern einen Antrag auf eine Schulbegleitung für Ihr Kind beim zuständigen Kostenträger, dem Jugend- oder Sozialamt.
- Nach Bedarfsprüfung und Bewilligung durch den Kostenträger haben Sie das Wunsch- und Wahlrecht, sich für die Pestalozzi-Stiftung als Ihren Träger zu entscheiden.
- Wir erhalten einen Bescheid des Kostenträgers. Anschließend finden wir in Abstimmung mit Ihnen die passende Schulbegleitung für Ihr Kind und die Begleitung kann starten!