Berufsfachschule

Ausbildung zum Sozialpädadogischen Assistenten / zur Sozialpädadogischen Assistentin

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen arbeiten als Zweitkraft in den Sozialpädagogischen Einrichtungen Kindergarten, Krippe oder Hort. Sie betreuen und unterstützen Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.

Die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten / zur Sozialpädagogischen Assistentin am Pestalozzi-Seminar ist neben der Vermittlung des theoretischen Wissens sehr praxisorientiert. Der praktische Einsatz erfolgt in Hort, Kindergarten sowie Krippe.

Die Schüler*innen des Pestalozzi-Seminars erwerben Fach-, Personal- und Sozialkompetenzen in Theorie und Praxis als Basisqualifikation auch für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen.

Die Ausbildung wird einjährig (für Quereinsteiger*innen) und zweijährig angeboten und ermöglicht bei erfolgreichem Abschluss die Weiterbildung zum Erzieher / zur Erzieherin. Das Pestalozzi-Seminar bietet diesen Bildungsgang an der Fachschule Sozialpädagogik in Voll- und Teilzeit an.

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Die-ser berechtigt zum Besuch der Klasse 12 an der Fachoberschule – Sozialwesen.

Fragen und Antworten zur Ausbildung in Vollzeit

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

In die Klasse 1 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss besitzt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

2 Jahre

Wie groß ist der praktische Anteil der Ausbildung?

Sie sind in der Woche an zwei Tagen in einer Kindertagesstätte tätig (Krippe, Kindergarten oder Hort).

Wo wird der praktische Anteil absolviert?

In Abstimmung mit der Schule wählen Sie Ihren Praxisort in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Hort.

Die Praxisstelle darf maximal 50 Kilometer von Burgwedel entfernt liegen. Ausnahmen müssen begründet und beantragt werden. Die Schule behält sich die Genehmigung vor.

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Wann beginnt die Ausbildung?

Mit dem Schuljahresanfang in Niedersachsen beginnt die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten / zur Sozialpädagogischen Assistentin.

Welche Fächer habe ich?

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogene Module:

  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle / Entwicklung beruflicher Identität
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Betreuung und Begleitung von Kindern / Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung / Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I / Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen

Berufsbezogenes Modul Praxis

Welche Kosten fallen an?

Seit dem Schuljahr 2019 / 2020 ist der Ausbildungsgang schulgeldfrei.

€ 20,00 Kopierkosten pro Schuljahr, für Lernmittel (Schulbücher) kann mit ca. € 75,00 Anschaffungs-kosten gerechnet werden.

Für eine dreitägige Klassenfahrt max. € 120,00.

Wie bewerbe ich mich?

Wir erwarten eine schriftliche Bewerbung, die folgende Unterlagen enthält:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • einen Lebenslauf
  • ein Passbild
  • eine Kopie des Halbjahreszeugnisses aus Klasse 10 bzw. eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe I (Realschulabschluss) 

Bei der Aufnahme in die Berufsfachschule werden

  • ein Gesundheitszeugnis
  • eine Belehrung vom Gesundheitsamt und
  • ein erweitertes Führungszeugnis 

verlangt.

Wen kann ich fragen?

Ihre Ansprechpartnerinnen für alle Fragen sind:

Manuela Koteja, Telefon 05139 / 990-270, Schulleiterin

Karen Fischer, Telefon 05139 / 990-272, stellv. Schulleiterin

Fragen und Antworten zur Ausbildung für Quereinsteiger

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

In die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozial-pädagogische*r Assistent*in kann aufgenommen werden, wer eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen nachweisen kann:

  • Fachhochschulreife
  • Abitur
  • Abschluss der Berufsfachschule Sozialpädagogik
  • Abschluss als Kinderpfleger*in
  • Berufsabschluss
Wie lange dauert die Ausbildung?

1 Jahre

Wie groß ist der praktische Anteil der Ausbildung?

Pro Schulwoche sind Sie 16 Stunden in einer Kindertagesstätte (0-10 Jährige) tätig (gesamt = 600 Stunden).

Wo wird der praktische Anteil absolviert?

In Abstimmung mit der Schule wählen Sie Ihren Praxisort aus.

Dieser darf max. 50 km von Burgwedel entfernt liegen. Ausnahmen müssen begründet und beantragt werden. Die Schule behält sich die Genehmigung vor.

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Wann beginnt die Ausbildung?

Mit dem Schuljahresanfang in Niedersachsen beginnt die Ausbildung zum / zur Sozialpädagogischen Assistenten / Assistentin.

Welche Fächer habe ich?

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogene Fächer:

  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle / Entwicklung beruflicher Identität
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Betreuung und Begleitung von Kindern / Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung / Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I / Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen

Berufsbezogenes Modul Praxis

Wann findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet an drei Tagen von 08:00 Uhr bis 15:20 Uhr statt. Dazu kommen ca. sechs Praxisreflexionen à 90 Minuten.

Welche Kosten fallen an?

Mit dem Schuljahr 2020 / 2021 ist der Ausbildungsgang schulgeldfrei.

Für Schulbücher werden keine Kosten anfallen, jedoch werden € 20,00 Kopierkosten pro Schuljahr entstehen.

Wie bewerbe ich mich?

Wir erwarten eine schriftliche Bewerbung, die folgende Unterlagen enthält:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • einen Lebenslauf
  • ein Passbild
  • eine beglaubigte Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses
  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • und ggf. Nachweise für die Erfüllung anderer, oben genannter Aufnahmevoraussetzungen (z.B. Nachweis über eine dreijährige Berufstätigkeit oder Qualifizierung in Tagespflege)

Bei der Aufnahme in die Berufsfachschule werden

  • ein Gesundheitszeugnis
  • eine Belehrung vom Gesundheitsamt und
  • ein erweitertes Führungszeugnis

verlangt.

Wen kann ich fragen?

Ihre Ansprechpartnerinnen für alle Fragen sind:

Manuela Koteja, Telefon 05139 / 990-270, Schulleiterin

Karen Fischer, Telefon 05139 / 990-272, stellv. Schulleiterin