Konzept, Kosten und Öffnungszeiten

Kleine Gruppen für die Kleinen, flexible Öffnungszeiten für Sie
Wir betreuen in unserem Kindergarten bis zu 101 Kinder in fünf Gruppen. In jeder Gruppe arbeiten drei Erzieherinnen. Das Team der Integrationsgruppen wird durch je eine heilpädagogische Fachkraft ergänzt.

Die Öffnungszeiten sollen so weit wie möglich den Bedürfnissen der Eltern entsprechen und werden von uns nach Beschlussfassung der Stadt Burgwedel angepasst.

Gestalten Sie die Belange des Kindergartens aktiv mit!
Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Wir sehen unsere Arbeit als familienergänzend an und möchten die Eltern bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder unterstützen.

Eltern gestalten bei uns im Elternbeirat die Belange des Kindergartens aktiv mit. Dazu gehören auch Elternabende, ein Eltern-Café und gemeinsame Eltern-Kind-Aktivitäten.

Übersicht über unsere Anzahl der Plätze & Öffnungszeiten

Krippe
15 Plätze für Ein– bis Dreijährige in der Krippe von 7:30 – 17:00 Uhr mit Mittagessen.

3 Plätze für Zwei– bis Dreijährige im Kindergarten von 7.30 – 15:00 Uhr mit Mittagessen.

Ganztags
35 Plätze für Drei– bis Sechsjährige von 8:00 – 15:00 Uhr mit Mittagessen.

35 Plätze für Drei– bis Sechsjährige von 8:00 – 17:00 Uhr mit Mittagessen.

Integrativ
1 bis 2 Krippenplätze für Zwei– bis Dreijährige mit Behinderungen von 7.30 – 15:00 Uhr mit Mittagessen.

6 bis 7 Kindgartenplätze für Drei– bis Sechsjährige mit Behinderungen von 8:00 – 15:00 Uhr mit Mittagessen.

Vormittags
15 Plätze für Drei– bis Sechsjährige von 8:00 – 13:00 Uhr.

Sonderöffnungszeiten
Für berufstätige Eltern bieten wir ab 7.30 Uhr im Kindgarten zusätzlich einen Frühdienst an.

Kosten

Krippe

  • bis 15:00 Uhr 283,00 €
  • bis 17:00 Uhr 342,00 €

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder unter drei Jahren gleichzeitig die Kindergärten im Gebiet der Stadt Burgwedel, wird die Gebühr für das zweite Kind der Familie um 50% und für das dritte Kind um 75% Kind ermäßigt; diese Regelung gilt auch, wenn Kinder in der Kindertagespflege betreut werden. Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Grundsicherung), dem AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz) sowie dem WOGG (Miet-/Lastenzuschuss) werden von der Betreuungsgebühr befreit.

Verpflegungskosten für Krippen- und Kindergartenkinder

  • Getränkegeld: 3,00 €
  • Mittagessen: 49,00 €

Zusätzlicher Frühdienst für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren mit einer Betreuungszeit bis 17:00 Uhr

  • 15,00 €